Steuerberatung

Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,

Gerne erläutere ich Ihnen Aspekte zur steuerliche Beratung für etablierte Unternehmer, Existenzgründer und Privatpersonen:

Unternehmer
sind heute mehr denn je gefordert, Ihr Handeln vorausschauend zu planen, um auch in Zukunft erfolgreich zu sein. Die steuerliche Gestaltung hilft, Gewinne sinnvoll zu kompensieren und zu reinvestieren.

Existenzgründer
haben neben der eigenen Fachkompetenz viele Aspekte Ihrer zukünftigen Unternehmung zu berücksichtigen. So ist die betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung schon im Vorfeld der Gründung sinnvoll, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Privatpersonen
erscheint der „Steuerdschungel“ oft undurchdringlich. Als Steuerberaterin gebe ich Ihnen Rechtssicherheit in Ihren steuerlichen Belangen und das gute Gefühl, kein Geld zu verschenken.

Zu den Aufgaben Ihrer Steuerberaterin gehört

  • die Finanz- und Lohnbuchhaltung, die Erstellung von Steuererklärungen, z.B.
  • Einkommensteuererklärung einschließlich der Ermittlung einzelner Einkunftsarten, wie aus nichtselbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen u.a.
  • Gewerbesteuererklärung, soweit Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden
  • Körperschaftsteuererklärung für Kapitalgesellschaften und Vereine
  • Umsatzsteuererklärung für alle Unternehmer
  • Einheitliche und gesonderte Feststellungserklärungen, insbesondere für Personengesellschaften und Bruchteilsgemeinschaften Erbengemeinschaft, Grundstücksgemeinschaft u.a.)
  • Erbschafts- und Schenkungsteuererklärung
  • Prüfung der von der Finanzverwaltung erlassenen Steuerbescheide einschließlich Führung erforderlicher Rechtsbehelfsverfahren
  • Führung der gesamten Korrespondenz mit dem Finanzamt, soweit von Ihnen eine entsprechende Vollmacht erteilt wird
  • Hilfestellung in Steuerangelegenheiten, zur Vertretung in finanzgerichtlichen Prozessen und zur Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen.
  • Erstellung von Bilanzen und Gewinnermittlung
  • Existenzgründerberatung